Weitere Entscheidung unten: BAG, 16.02.2021

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   BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20   

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https://dejure.org/2020,37704
BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20 (https://dejure.org/2020,37704)
BAG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 8 AZR 59/20 (https://dejure.org/2020,37704)
BAG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 (https://dejure.org/2020,37704)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 15 Abs. 2 AGG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG, § 6 Abs. 2 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 1 AGG, § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 164 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 81 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 3 Abs. 1 AGG, § 82 Satz 2 SGB IX, § 165 Satz 3 SGB IX, § 22 AGG, § 82 Satz 1 SGB IX, § 165 Satz 1 SGB IX, § 82 Satz 3 SGB IX, § 165 Satz 4 SGB IX, § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 130 BGB, § 2 Abs. 2 SGB IX, § 81 Abs. 4 SGB IX, § 164 Abs. 4 SGB IX, § 82 SGB IX, § 165 SGB IX, § 81 Abs. 1 SGB IX, § 164 Abs. 1 SGB IX, § 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, § 93 SGB IX, § 176 SGB IX, § 81 Abs. 1 Satz 7 bis Satz 9 SGB IX, § 164 Abs. 1 Satz 7 bis Satz 9 SGB IX, § 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX, § 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX, Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG, § 242 BGB, § 133 BGB, § 8 Abs. 1 AGG, § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG, § 15 Abs. 1 AGG, Richtlinie 76/207/EWG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

  • Wolters Kluwer

    Kein rechtswirksamer Verzicht des schwerbehinderten Bewerbers auf Einladung zum Vorstellungsgespräch beim öffentlichen Arbeitgeber

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein rechtswirksamer Verzicht des schwerbehinderten Bewerbers auf Einladung zum Vorstellungsgespräch beim öffentlichen Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der behinderte Stellenbewerber im öffentlichen Dienst - und sein Verzicht auf ein Vorstellungsgespräch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGG-Entschädigung - und der Klageantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines schwerbehinderten Stellenbewerbers auf Zahlung einer Entschädigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Verzicht auf Einladung zum Vorstellungsgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einladung Schwerbehinderter zum Vorstellungsgespräch - Verzicht nicht möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1484
  • NZA 2021, 635
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 45 mwN) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36 mwN; 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 26 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu, dass die öffentlichen Arbeitgeber des Bundes in Erweiterung der allgemeinen Arbeitgeberpflichten in § 13 und § 14 SchwbG den Arbeitsämtern frühzeitig freiwerdende oder neue Arbeitsplätze zu melden hätten; darüber hinaus seien die schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie nicht offensichtlich für die zu besetzende Stelle fachlich ungeeignet seien (BT-Drs. 14/3372 S. 18; vgl. dazu BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 39 ff.) .

    Zugleich ging es ihr darum, etwaige Vorbehalte oder gar Vorurteile der Beklagten wegen ihrer Schwerbehinderung gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. auszuräumen (zum Zweck der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 48; 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 59) .

    Auf die Frage, ob die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG die Kappungsgrenze von drei Monatsgehältern nicht übersteigen durfte, weil die Klägerin auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (dazu etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 82 ff. mwN) , kommt es nach alledem nicht an.

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 45 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    Ob ein schwerbehinderter Mensch für eine zu besetzende Stelle fachlich ungeeignet ist, ist demnach anhand eines Vergleichs zwischen dem (fachlichen) Anforderungsprofil des zu besetzenden Arbeitsplatzes und dem (fachlichen) Leistungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin zu ermitteln (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 37, BAGE 156, 107; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135) .

    Bloße Zweifel an der fachlichen Eignung rechtfertigen es nicht, von einer Einladung abzusehen, weil sich Zweifel im Vorstellungsgespräch ausräumen lassen können (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 36 mwN, BAGE 156, 107).

    Lassen allerdings bereits die Bewerbungsunterlagen zweifelsfrei erkennen, dass die durch das Anforderungsprofil zulässig vorgegebenen fachlichen Kriterien nicht erfüllt werden, besteht für den öffentlichen Arbeitgeber keine Verpflichtung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 37 mwN, aaO) .

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 45 mwN) .

    Andernfalls fehlt es an der (Mit-)Ursächlichkeit der (Schwer)Behinderung für die benachteiligende Maßnahme (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 30 mwN; 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 28, BAGE 127, 367) .

    Zur Mitteilung der Schwerbehinderung kann auch die "Vorlage" des Schwerbehindertenausweises ausreichend sein; allerdings genügt es nicht, wenn eine Kopie des Schwerbehindertenausweises lediglich den Anlagen zur Bewerbung beigefügt wird, ohne dass im Bewerbungsschreiben oder im Lebenslauf hierauf ausreichend hingewiesen wird (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 31 f. mwN) .

    (c) Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten reicht es aus, über das Vorliegen einer Schwerbehinderung zu informieren; es ist nicht zusätzlich erforderlich, den GdB mitzuteilen (vgl. bereits BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 40 ff. mit Klarstellung im Verhältnis zur früheren Rechtsprechung des Senats) .

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    § 15 Abs. 2 AGG räumt dem Gericht bei der Bestimmung der Höhe der Entschädigung einen Ermessensspielraum ein (vgl. BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 27) , weshalb eine Bezifferung des Zahlungsantrags nicht notwendig ist.

    Dies folgt aus der in § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG getroffenen Bestimmung, wonach die Entschädigung bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen darf, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 24) .

    In beiden Fällen ist nicht der materielle, sondern der immaterielle Teil des Persönlichkeitsrechts betroffen (BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 25) .

    Da es auf ein Verschulden nicht ankommt, können Gesichtspunkte, die mit einer etwaigen Abwesenheit oder einem geringen Grad von Verschulden zusammenhängen, nicht mindernd bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt werden (vgl. etwa BAG 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 20 f.) .

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    Zudem ist die ausdrückliche Ablehnung der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den schwerbehinderten Bewerber im Verhältnis zum Verzicht im Rechtssinne ein "aliud" (Klarstellung von BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 39) .

    Die Widerlegung der aus einem Verstoß gegen § 82 Satz 2 SGB IX aF bzw. § 165 Satz 3 SGB IX nF folgenden Vermutung setzt daher den Nachweis voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen noch die fehlende fachliche Eignung des Bewerbers berühren (BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 45) .

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    Darüber hinaus stellt das Vorstellungsgespräch auch ein geeignetes Mittel dar, um eventuelle Vorbehalte oder gar Vorurteile auszuräumen (vgl. BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 75/19 - Rn. 38 mwN) .

    Deshalb kann es offen bleiben, ob eine fehlende Verzichtsmöglichkeit - wie die Klägerin ausführt - auch aus den Bestimmungen zur Gewährleistung der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung durch angemessene Vorkehrungen in Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG sowie in Vorschriften der UN-BRK (näher zu diesen Vorgaben etwa BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 75/19 - Rn. 41 f. mwN) folgt.

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51 , BAGE 164, 117) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 52 mwN, BAGE 164, 117) .

  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    Maßgebend ist dabei der objektive Erklärungswert aus dem Empfängerhorizont (vgl. etwa BGH 19. September 2018 - VIII ZR 261/17 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    Zugleich ging es ihr darum, etwaige Vorbehalte oder gar Vorurteile der Beklagten wegen ihrer Schwerbehinderung gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. auszuräumen (zum Zweck der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 48; 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 59) .
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20
    Ob ein schwerbehinderter Mensch für eine zu besetzende Stelle fachlich ungeeignet ist, ist demnach anhand eines Vergleichs zwischen dem (fachlichen) Anforderungsprofil des zu besetzenden Arbeitsplatzes und dem (fachlichen) Leistungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin zu ermitteln (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 37, BAGE 156, 107; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135) .
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 73/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Entschädigung - Alter - Auswahlverfahren -

  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 409/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit eines Sozialplans - Anpassung -

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - 7 Sa 15/19
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Räumt das Gesetz den Arbeitnehmern Ansprüche ein, werden diese ausdrücklich als solche bezeichnet, wie zB in § 164 Abs. 4 SGB IX (vgl. BAG 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 - Rn. 45; zum aus § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF folgenden Wiedereingliederungsanspruch schwerbehinderter Menschen vgl. BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 530/17 - Rn. 22, BAGE 166, 379) .
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

    Dies folgt aus der in § 15 Abs. 2 AGG getroffenen Bestimmung, wonach die Entschädigung bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen darf, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (vgl. etwa BAG 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 - Rn. 68; 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 24) .
  • BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20

    Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

    Der Angabe des GdB - oder etwa der Vorlage einer Kopie eines Gleichstellungsbescheids - bedurfte es nicht (zur Frage, ob eine Kopie der ersten Seite des Schwerbehindertenausweises vorzulegen ist, vgl. BAG 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 - Rn. 37) .
  • LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21

    Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem

    Der Kläger durfte die Höhe der von ihm begehrten Entschädigung in das Ermessen des Gerichts stellen (vgl. BAG 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, NZA 2021, 635).

    Er ist als Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Beschäftigter iSd. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG (vgl. BAG 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, aaO.; 19.05.2016 - 8 AZR 470/14, BAGE 155, 149).

    dd.Der Kläger wurde dadurch, dass er von der Beklagten im Bewerbungsverfahren für die Stelle als Senior Agile Team Coach nicht berücksichtigt wurde, unmittelbar iSv. § 3 Abs. 1 AGG benachteiligt, denn er hat eine weniger günstige Behandlung erfahren als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (vgl. BAG 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, aaO.) Der Anspruch scheiterte insoweit insbesondere nicht daran, dass der Kläger für die ausgeschriebene Stelle objektiv nicht geeignet war.

    Soweit es - wie im vorliegenden Fall - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG (hier: die (Schwer-)Behinderung) anknüpft oder durch diese motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, aaO.; 23.11.2017 - 8 AZR 372/16, NZA-RR 2018, 287 mwN.).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, aaO.; 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, aaO.).

    (cc)Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begründet regelmäßig die Vermutung iSv. § 22 AGG, dass der erfolglose schwerbehinderte Bewerber im Bewerbungsverfahren wegen der Schwerbehinderung nicht berücksichtigt und damit wegen der Schwerbehinderung benachteiligt wurde (BAG 25.11.2021 - 8 AZR 313/20, Pressemitteilung 40/21; 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, aaO.).

    Dies folgt aus der in § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG getroffenen Bestimmung, wonach die Entschädigung bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen darf, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (BAG 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, aaO.; 27.08.2020 - 8 AZR 45/19, NZA 2021, 200; 28.05.2020 - 8 AZR 170/19, BAGE 170, 340).

    (a)Da es auf ein Verschulden nicht ankommt, können Gesichtspunkte, die mit einer etwaigen Abwesenheit oder einem geringen Grad von Verschulden zusammenhängen, nicht mindernd bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt werden (vgl. BAG 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, aaO.; 27.08.2020 - 8 AZR 45/19, aaO.; 28.05.2020 - 8 AZR 170/19, aaO.).

    Auf der anderen Seite sind in diesem Fall aber auch keine Umstände erkennbar, die einen höheren Grad von Verschulden der Beklagten belegen, weshalb auch keine Veranlassung besteht, die Entschädigung höher festzusetzen (vgl. BAG 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, aaO.; 27.08.2020 - 8 AZR 45/19, aaO.; 28.05.2020 - 8 AZR 170/19, aaO).

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

    Der Verstoß des Arbeitgebers gegen die in § 165 Satz 3 SGB IX geregelte Pflicht zur Einladung begründet regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung (BAG 19. Januar 2023 - 8 AZR 437/21 - Rn. 33 mwN) , falls ihm die Schwerbehinderung des Bewerbers bekannt war oder er diese kennen musste (BAG 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 - Rn. 32 ff., BAGE 173, 93) .
  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 164/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin

    bb) Ein individueller Anspruch bzw. ein individuelles Recht des schwerbehinderten Bewerbers auf eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch besteht nicht (vgl. BAG 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 - Rn. 43, BAGE 173, 93, unter Aufgabe von BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 188/12 - Rn. 46) .

    Dies setzt jedoch voraus, dass dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung des Bewerbers bekannt war oder er diese kennen musste (BAG 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 - Rn. 32 ff., aaO) .

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 595/20

    "Brückenteilzeit" - Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist

    Das Revisionsgericht darf bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung atypischer Verträge und Willenserklärungen nur dann selbst auslegen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. BAG 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 - Rn. 59; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20, BAGE 156, 157) .

    a) Sowohl das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 1 TzBfG (vgl. dazu st. Rspr. vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 312/20 - Rn. 20 mwN) als auch das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 9a TzBfG sind auf Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärungen, deren objektiver Erklärungswert entsprechend § 133 BGB von dem Empfängerhorizont zu ermitteln ist, ohne am buchstäblichen Sinn des in der Erklärung gewählten Ausdrucks zu haften (vgl. BAG 26. November 2020 - 8 AZR 59/20 - Rn. 58) .

  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

    40 bbb) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (hierzu und zum Folgenden BAG 15.03.2012 NZA 2012, 910 Rn. 65; 21.06.2012 NZA 2012, 1345 Rn. 33; 17.12.2015 NZA 2016, 888 Rn. 24 f.; 19.05.2016 NZA 2016, 1394 Rn. 54; 23.11.2017 NZA-RR 2018, 287 Rn. 21 f.; 20.03.2019 NZA 2019, 1492 Rn. 22; 25.06.2020 NZA 2020, 1626 Rn. 25 f.; 26.11.2020 NZA 2021, 635 Rn. 23 ff.; 01.07.2021 NZA 2021, 1770 Rn. 19 ff.) sieht § 22 AGG für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor.
  • ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
    § 22 AGG sieht für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen im Hinblick auf den Kausalzusammenhang eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 23; BAG v. 25.10.2018 - 8 AZR 501/14, juris Rn. 51).

    Aus einem Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann grundsätzlich die Vermutung i.S.v. § 22 AGG einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung abgeleitet werden (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 25; BAG v. 28.09.2017 - 8 AZR 492/16, juris Rn. 26).

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 26; BAG v. 26.01.2017 - 8 AZR 73/16, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Die Vorschrift des § 15 Abs. 2 AGG räumt dem Gericht bei der Höhe der Entschädigung einen Beurteilungsspielraum ein (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 13).

    (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 68; (BAG v. 28.05.2020 - 8 AZR 170/19, juris Rn. 25).

    Da es auf ein Verschulden nicht ankommt, können Gesichtspunkte, die mit einer etwaigen Abwesenheit oder einem geringen Grad von Verschulden zusammenhängen, nicht mindernd bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt werden (BAG v. 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, juris Rn. 68).

  • LAG Hessen, 05.11.2021 - 3 Sa 840/20
    Hinsichtlich des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BAG 01. Juli 2021 -8 AZR 297/20- Rn. 20, NZA 2021, 1770; BAG 26. November 2020 -8 AZR 59/20- Rn. 24, NZA 2021, 635; BAG 23. November 2017 -8 AZR 372/16- Rn. 22, NZA-RR 2018, 287; BAG 29. Juni 2017 -8 AZR 402/15- Rn. 46f, BAGE 159, 334 jeweils m.w.N.).
  • VG Göttingen, 13.07.2022 - 3 B 103/22

    Interne Ausschreibung, Anspruch eines schwerbehinderten Beförderungsbewerbers auf

  • LAG Thüringen, 28.04.2021 - 4 Sa 9/20

    Entschädigung - Benachteiligung - Bewerbungsverfahren

  • LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20

    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung kann ein Indiz iSd. § 22 AGG für die

  • ArbG Köln, 06.10.2021 - 18 Ca 5541/20
  • LAG Köln, 11.08.2021 - 11 Sa 63/21

    Zu lange Bindungsdauer für Rückzahlung von Fortbildungskosten; Unwirksame

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Rechtsprechung
   BAG, 16.02.2021 - 8 AZR 59/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9952
BAG, 16.02.2021 - 8 AZR 59/20 (https://dejure.org/2021,9952)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2021 - 8 AZR 59/20 (https://dejure.org/2021,9952)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 8 AZR 59/20 (https://dejure.org/2021,9952)
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